http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/sonderprogramm-landwirtschaft.html

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Seit November 2014 wird zusätzlich zur EIF das ausschließlich mit Landesmitteln finanzierte BaySL angeboten, vgl. Förderwegweiser.

Mit dem BaySL werden über ein einfach gehaltenes Antragsverfahren gezielt ausgewählte, auch kleinere Investitionen gefördert, die im „großen“ kofinanzierten EIF keinen Platz finden. Die Mindestinvestitionssumme ist 5.000 €, der Fördersatz beträgt einheitlich 25 % für maximal 100.000 € förderfähige Ausgaben. Für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls wurde der Fördersatz 2018 auf 30 % angehoben.

Die wesentlichen Ziele sind die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren, die Unterstützung der Eiweißinitiative, die Verbesserung der Versorgung mit einheimischem Saatgut, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau sowie Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Landwirtschaft im Berggebiet und in Steillagen des Weinbaus.

Dabei werden folgende Vorhaben gefördert:

  • Umstellung kleiner Milchviehbetriebe (bis 30 Kühe) von Anbinde- auf Laufstallhaltung (max. 150.000 € förderfähige Ausgaben),
  • Tierausläufe, Laufhöfe und Kaltscharrräume in allen Betrieben,
  • Investitionen zur Anpassung der Tierhaltung an die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung in Umstellungsbetrieben,
  • Ausgewählte Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung,
  • Weidemelkstände, mobile Weideunterstände,
  • Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau und in Sonderkulturen,
  • Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und von Steillagen des Weinbaus,
  • Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien,
  • Saat- und Pflanzgutaufbereitungsanlagen,
  • Wasserbevorratung bei Sonderkulturen.

Im Jahr 2019 wurde die Förderung von Geräten zur chemiefreien Beikrautregulierung in Reihendauerkulturen aufgenommen. Diese soll zur Reduzierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel beitragen.

Ebenfalls neu seit 2019 werden Investitionen zur Lagerung von Körnerfrüchten in ökologisch wirtschaftenden Betrieben bezuschusst. Damit wird das Ziel einer Steigerung des ökologischen Landbaus in Bayern auf 30 % bis 2030 unterstützt.

Die Zugangsvoraussetzungen zum BaySL sind deutlich einfacher als beim AFP und ermöglichen so auch kleinen Betrieben die Teilnahme an diesem Programm. Im Berichtszeitraum wurden 287 Anträge mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 3,67 Mio. € bewilligt.

Die am häufigsten beantragten Maßnahmen sind die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei kleinen Milchviehbetrieben und die Investition in Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet.