http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/pflanzenschutz.html

Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen nur nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden. Leitbild ist der integrierte Pflanzenschutz, wonach unter Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden soll. Die Staatsregierung hat das Ziel den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2028 zu halbieren (siehe Volksbegehren).

Der Schutz der Kulturpflanzen ist dabei eng verknüpft mit der Schonung der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität sowie dem Schutz des Verbrauchers und der Anwender. Insbesondere gilt es, Gefahren abzuwenden, die sich durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt ergeben können. Hierzu bedarf es der kontinuierlichen Bereitstellung von stets aktuellen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen, z. B. Prognosemodelle, flankiert durch eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung und ein vielfältiges Beratungsangebot. So stellt die Aufklärung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Schaderreger, Kulturpflanze, Standort und Witterung die Grundlage zur Lösung der Pflanzenschutzprobleme im konventionell wie im ökologisch wirtschaftenden Betrieb dar. Außerdem unterstützt die Staatsregierung Investitionen in moderne Technologien zur Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel über BaySL Digital wie z. B. kamerageführte Hacken, Spotspraying-Systeme oder Hackroboter.

Ausführliche Informationen bietet das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Neue Forschungsergebnisse müssen ebenso wie neue Erkenntnisse und Vorschriften im Pflanzenschutz schnell in die Praxis gelangen. Seit in Kraft treten des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2012 sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine anerkannte Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen. Kernthemen sind dabei der integrierte Pflanzenschutz und Rechtsgrundlagen. In Bayern wurde festgelegt, dass die Durchführung dieser Weiterbildungsveranstaltungen durch externe Anbieter erfolgen soll.

Die Anerkennung der Veranstaltungen erfolgt hierbei durch das Institut für Pflanzenschutz der LfL.

In Bayern wurden im zweiten 3-Jahreszeitraum für Sachkunde-Fortbildungen, also in den Jahren 2016 bis einschließlich 2018, über 1 900 durch die LfL anerkannte Fortbildungsveranstaltungen mit mehr als 106 000 Teilnehmern durchgeführt.

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben – insbesondere auch zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – wird über entsprechende Kontrollen geprüft. Die Kontrollen erfolgen auf Basis des Handbuchs des bundesweit geltenden Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.

Neben systematischen Kontrollen werden auch Anlasskontrollen durchgeführt. Diese dienen insbesondere der Feststellung bzw. Aufklärung von offensichtlichen oder vermuteten Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht. Im Jahr 2018 wurden 876 Kontrollen als Anwendungskontrollen auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen sowie als Betriebskontrollen durchgeführt. U. a. wurde die Sachkunde der Anwender, die Einhaltung der Prüfpflicht der Pflanzenschutzgeräte, die Dokumentation sowie die Einhaltung der Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen kontrolliert. Über alle Kontrolltatbestände gerechnet betrug die Beanstandungsquote 3,4 %. Im Jahr 2019 wurden 933 (vorläufiger Stand) Anwendungs- und Betriebskontrollen durchgeführt.