http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/eu-direktzahlungen.html

EU-Direktzahlungen

Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) im Jahr 2015 erhalten Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe eine Basisprämie in Verbindung mit der Aktivierung von Zahlungsansprüchen(ZA). Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichten sich die Betriebsinhaber auch zur Erhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening), wofür zusätzlich die Greeningprämie von (ca. 86 €/ha) gewährt wird. Auf Antrag erhalten Landwirte eine Umverteilungsprämie für die ersten 30 ZA (ca. 51 €/ha) sowie eine verringerte Umverteilungsprämie für weitere 16 ZA (ca. 30 €/ha). Junglandwirte mit Anspruch auf die Basisprämie können zusätzlich für maximal 90 aktivierte ZA die Zahlung für Junglandwirte beantragen (ca. 44 €/ha).

Art und Umfang der in Bayern beantragten ZA

MerkmalEinheitHHJ 2019/Antragsjahr 2018
ZA insgesamtAnzahl3.140.418*
Gesamtwert ZA595.024.029
Ø Wert eines ZA179,92

* Anteil am Bund: 18,78 %.

Die Aktivierung eines ZA bei der Basisprämie ist grundsätzlich nur zusammen mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche möglich.

Aufteilung der Direktzahlungen in Bayern 2018 gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 (EU-Haushaltsjahr 2019/Antragsjahr 2018)

Direktbeihilfe je Betrieb (€)Anzahl der BegünstigtenAnteil der Gesamtzahl der Begünstigten (%)Absolute Beihilfen-höhe (€)*Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe (%)
unter 500 €4.1173,981.529.589,980,16
500 – 2.00020.73120,0525.246.879,772,61
2.000 – 5.00023.21022,4478.010.024,218,07
5.000 – 10.00022.01721,29155.250.962,0516,05
10.000 – 50.00032.13931,08619.570.342,4464,07
50.000 – 100.0001.0791,0469.125.474,437,15
100.000 – 200.0001090,1113.672.219,241,41
200.000 – 300.000120,013.030.127,090,31
300.000 oder mehr301.632.311,010,17
Summe103.417100967.067.930,22100

* Modulation bereits abgezogen.

103 417 Betriebe erhielten in Bayern im EU-Haushaltsjahr 2019 etwas mehr als 0,967 Mrd. € Direktzahlungen. Im Durchschnitt erhielt ein Direktzahlungsempfänger im EU-Haushaltjahr 2019 rd. 9.350 €. 32 % der Betriebe mit den höchsten Direktzahlungen erhielten rd. 73 % Fördermittel. Rd. 46 % der Direktzahlungsempfänger erhielten weniger als 5.000 €.

Die Zahlungen der 1. und 2. Säule sind an die Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen von Cross Compliance (CC) gebunden.

Wie in den vergangenen Jahren lagen auch 2018 die Beanstandungsschwerpunkte bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich (Umwelt, Pflanze) bei der Nitratrichtlinie sowie in deutlich geringerem Umfang bei den Regelungen zum Pflanzenschutz und den GLÖZ-Standards (Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand). Ein Großteil der Verstöße wurde mit mittel (3 % Kürzung) bewertet, gefolgt von leichten (1 % Kürzung) und schweren (5 % Kürzung) Verstößen. Bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich wurden bei der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nur in geringem Umfang Verstöße festgestellt.

Im weißen Bereich (Gesundheit von Mensch und Tier, Tierschutz) sind es bei den systematischen Kontrollen wiederholt die Anforderungen zur Tierkennzeichnung (Rinder-, Schaf- und Ziegenkennzeichnung sowie Schweinekennzeichnung) und dabei insbesondere die der Rinderkennzeichnung, die zu den häufigsten Beanstandungen führten. Bei der Rinderkennzeichnung wurde die Mehrzahl der Verstöße als leicht bewertet, während bei der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen die ganze Bandbreite von leicht, mittel und schwer vorkam. Des Weiteren gab es Beanstandungen bei der Lebensmittelsicherheit sowie beim Tierschutz bei den landwirtschaftlichen Nutztieren. Der Bereich der Futtermittelsicherheit und Verfütterungsverbote spielen hinsichtlich der Verstöße eine untergeordnete Rolle.

Die CC-Kürzungen in der 1. und 2. Säule stiegen im Jahr 2018 im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum nur moderat an. Gemessen an den gesamten Zahlungen der 1. bzw. 2. Säule liegen die CC-Kürzungen im Jahr 2018 bei 0,18 %. Bei den kontrollierten Betrieben liegt der durchschnittliche Kürzungssatz bei 3,56 %. Die angewendeten CC-Kürzungen umfassten im Jahr 2018 einen Betrag von rd. 2.483.000 €. Dieser Kürzungsbetrag bezieht sich auf alle durchgeführten systematischen und anlassbezogenen Kontrollen.