http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/soziostrukturelle-verhaeltnisse.html

Soziostrukturelle Verhältnisse

Ein Haupterwerbsbetrieb liegt nach Mehrfachantrag vor, wenn mindestens 0,75 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind und mindestens 50 % des Gesamteinkommens aus dem Betrieb erwirtschaftet werden oder wenn mindestens 1,5 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind.

Demnach wurden im Jahr 2019 rd. 40 329 Haupterwerbs- (HE-) und rd. 64 968 Nebenerwerbsbetriebe (NE-Betriebe) gezählt (vgl. Tabelle). Der Anteil der HE-Betriebe beträgt rd. 38 %, der der NE-Betriebe rd. 62 %.

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (Betriebe ab 5 ha)

Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung nach dem von der EU vorgegebenen EU-Klassifizierungssystem ist erst mit den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2020 wieder verfügbar.

Dabei wird unterschieden in sogenannte spezialisierte Betriebe und in Gemischtbetriebe (Verbundbetriebe).

Spezialisierte Betriebe unterteilen sich in Betriebe mit Schwerpunkt

  • Ackerbau,
  • Gartenbau,
  • Dauerkulturen (u. a. Baum- und Beerenobst, Weinbau),
  • Futterbau,
  • Veredelung.

Die Gemischtbetriebe (Verbundbetriebe) werden untergliedert in

  • Pflanzenbauverbundbetriebe (z. B. kombiniert aus Ackerbau und Gartenbau),
  • Viehhaltungsverbundbetriebe (kombiniert aus Futterbau und Veredelung),
  • Betriebe mit der Kombination Pflanzenbau und Viehhaltung (Betriebe, die aufgrund ihrer geringen Spezialisierung nicht den o. g. Klassen zugeordnet werden können).

Für die betriebswirtschaftliche Ausrichtung werden die landwirtschaftlichen Betriebe entsprechend dem Anteil des Standardoutputs eingestuft.