http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/sonderprogramm-landwirtschaft-digital.html

Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Im Oktober 2018 wurde erstmalig das Förderprogramm BaySL Digital aufgelegt. Es wird ausschließlich aus bayerischen Landesmitteln auf Basis des MASTERPLAN BAYERN DIGITAL II finanziert.

Zielsetzung des Programmes ist es, die bäuerliche Landwirtschaft an der dynamischen Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

In den vier Teilen des BaySL Digital können gefördert werden:

Teil A: Agrarsoftware im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung (einschl. Wein- und Gartenbau), die ein besseres Betriebsmanagement ermöglicht und die Arbeit der Betriebsleiter erleichtert.

Teil B: Nahinfrarotsensoren zur individuellen Bestimmung der Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern sowie Düngesensoren zur Bestimmung der Nährstoffversorgung von Kulturpflanzen zur organischen und mineralischen Stickstoffdüngung.

Teil C: Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik in Form von

  • Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen,
  • vollautomatischen Geräten, die nicht chemisch Beikraut bekämpfen,
  • elektronischen Reihenführungen für Geräte, die nicht chemisch Beikraut bekämpfen,
  • Pflanzenschutzgeräten, die zielpflanzengenau Pflanzenschutzmittel ausbringen.

Teil D: Sensorsysteme zur Anwendung bei Nutztieren zur Früherkennung gesundheitlicher Probleme durch kontinuierliches Überwachen von geeigneten Indikatoren oder Verhaltensabweichungen.

Im Teil A kann ein einmaliger Digitalbonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn für zuwendungsfähige Agrarsoftware Ausgaben in Höhe von mindestens 1.250 € nachgewiesen werden. In den Teilen B bis D betrug der Fördersatz im Berichtszeitraum jeweils 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die einzelnen Teile des BaySL Digital wurden zwischen Oktober 2018 und November 2019 sukzessive zur Antragstellung im papierlosen Verfahren direkt im iBALIS freigeschaltet. Bis 31. Dezember 2019 wurden im Teil A 318 Anträge gestellt, im Teil B zwölf Anträge, im Teil C 56 Anträge und im Teil D 52 Anträge.