http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/verbundberatung-landwirtschaft.html

Verbundberatung in der Landwirtschaft

In Umsetzung des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes (BayAgrarWiG) erfolgt die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Landwirtschaft im Verbund von staatlicher Beratung und anerkannten nichtstaatlichen Anbietern (Verbundpartner).

Die staatliche Landwirtschaftsverwaltung behält ihre Kompetenzen für die gemeinwohlorientierten Bereiche und den Verwaltungsvollzug sowie Kernkompetenzen in allen produktionstechnischen und verfahrensökonomischen Fragen.

Die Fachzentren an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) bearbeiten je nach fachlicher Ausrichtung u. a. folgende Bereiche:

  • Koordination und Unterstützung der Verbundpartner
  • Erstellung überregionaler Konzepte (z. B. Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel)
  • Aufbau und Leitung von projektbezogenen Arbeitskreisen, Netzwerken und Pilotprojekten
  • Entwicklung und Umsetzung von überregionalen Beratungsaussagen und Qualifizierungsmodulen
  • Wissenstransfer zwischen den Hochschulen, den Landesanstalten und den Landwirten.

Die Verbundpartner beraten vorwiegend den Einzelbetrieb und bieten weitergehende Serviceleistungen an. Die staatliche Beratung ergänzt das nichtstaatliche Beratungsangebot z. B. durch Bereitstellung von Fachinformationen und Informationsveranstaltungen und bleibt weiterhin kostenfrei. Ziel ist es, den Landwirten flächendeckend ein kompetentes, neutrales und kostengünstiges Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen.


Als Verbundpartner sind anerkannt:

  • Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP)
  • Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) für den Bereich Fleischerzeugung
  • LKV Beratungsgesellschaft mbH für den Bereich Milchviehhaltung
  • Buchstelle des Bayerischen Bauernverbandes GmbH
  • Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst GmbH (LBD) (Buchstelle)
  • Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (KBM)
  • BBV- LandSiedlung GmbH (BLS)
  • Fink Verbundberatung Pferdehaltung.
  • BBA-Beratung, Betreuung, Agrarstruktur GmbH (BBA)
  • Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e. V.

Die Verbundberatung umfasst die Beratung in den folgenden Beratungsfeldern (Beratungsmodule):

  • Fütterung, Milchvieh, Jungvieh und Kälber (LKV)
  • Produktionstechnik Ferkelerzeugung (LKV)
  • Produktionstechnik Schweinemast (LKV)
  • Produktionstechnik Rindermast (LKV)
  • Stallklimaberatung (LKV)
  • Anpaarungsberatung in Milchviehherden (LKV)
  • AMS-Beratung (Automatische Melksysteme, LKV)
  • Qualitätsmilchberatung (LKV)
  • Produktionstechnik Ökologischer Landbau (LKP)
  • Produktionstechnik Pflanzenbau (LKP)
  • Produktionstechnik Gartenbau (LKP, ER für Hochbaumschulpflanzen)
  • Produktionstechnik Ökologischer Gartenbau (LKP)
  • Produktionstechnik Obstbau (LKP)
  • Produktionstechnik Hopfenbau (LKP)
  • Produktionstechnik Weinbau (LKP)
  • Landwirtschaftliches Bauen (BLS, Fink, BBA)
  • Betriebszweigauswertung (anerkannte Buchstellen)
  • Betriebsorganisation und Arbeitswirtschaft (KBM, Fink).

Durch die Förderung von Workshops und Arbeitskreisen werden Impulse für moderne, teilnehmerorientierte Gruppenberatungsformate gesetzt. Im Bereich der Tierhaltung hat sich das Themenspektrum auf Fragen des Tierwohls, der Robustheit etc. stark erweitert.

Das LKP bietet neben den oben genannten einzelbetrieblichen produktionstechnischen Beratungsmodulen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der staatlichen Beratung weitere staatlich geförderte Beratungsleistungen (z. B. Telefonhotline, Felder- und Weinbergbegehungen) an.

Die einzelbetrieblichen Beratungsleistungen der Verbundpartner werden mit einer Pauschale von bis zu 45 € je Beratungsstunde gefördert.

Seit dem 1. Januar 2017 wurde die sogenannte produktionstechnische Orientierungsberatung für die Umstellung auf den ökologischen Landbau neu in die Beratungsförderung aufgenommen. Sie ermöglicht Betrieben, die an einer Umstellung auf ökologischen Landbau interessiert sind, eine produktionstechnische Einzelberatung in Spezialbetriebszweigen.

Landwirtschaftliche Bauberatung

Die staatlichen Baufachberater werden durch die Verbundpartner BBV LandSiedlung und BBA-Baubetreuung GmbH unterstützt. Regelmäßige Fortbildungen und eine enge Zusammenarbeit mit den Architekten der ÄELF gewährleisten ein qualifiziertes Beratungsangebot der Verbundpartner. Auf die frühzeitige Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben in den Bereichen Tier-, Gewässer- und Umweltschutz wird dabei besonderer Wert gelegt. Großes Interesse seitens der Landwirte besteht derzeit an der Modernisierung von Tierhaltungssystemen zur Steigerung des Tierwohls. Die zunehmende Bereitschaft der Betriebe zur Umstellung auf ökologischen Landbau erfordert meist auch eine bauliche Anpassung vorhandener Ställe. Dies verstärkt die Beratungsnachfrage ebenso.

Die sinkende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Stallneubauten verlangt besonders in der Planungsphase eine fachkundige Beratung, um mögliche Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und Lösungsalternativen zu entwickeln. Die Prüfung vorgesehener Standorte für Tierhaltungsanlagen auf ihre immissionsschutzrechtliche Eignung ist ein weiterer Schwerpunkt in der Bauberatung. Die Ergebnisse fließen in die baurechtlichen Stellungnahmen der ÄELF im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein.

Staatliche Gewässerschutzberatung

Einer der wichtigsten Faktoren für die Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen gemäß WRRL (vgl. Gewässerschutz) einfügen ist die staatliche Gewässerschutzberatung zur Information der Landwirte über die regionalspezifischen Gewässerqualitäten, gezielte acker- und pflanzenbauliche Gewässerschutzmaßnahmen sowie deren betriebsbezogene Optimierung. Mit dem Wasserpakt wurde 2017 die Beratungskapazität auf 37 speziell geschulte Wasserberater/innen (ab 2020 Gewässerschutzberatung) ausgebaut. Die erfolgreiche staatliche Gewässerschutzberatung wird im Jahr 2020 weiter ausgebaut und an allen ÄELF als Teil der Allgemeinwohlberatung personell verstärkt.

Staatliche Wildlebensraumberatung

Mit der Wildlebensraumberatung beschreitet Bayern seit dem Jahr 2015 einen neuen Weg. Mit der Umsetzung des Volksbegehrens wird diese Beratung auf alle ÄELF ausgeweitet. Ziel der Wildlebensraumberatung ist die Förderung der biologischen Vielfalt und damit verbunden die Weiterentwicklung des Biotopverbundes in der offenen Agrarlandschaft. Durch fachpraktische Beratung von Landwirten, Jägern, Jagdgenossen, Gemeinde- und Naturschutzvertretern und gemeinsames Handeln lassen sich wertvolle Lebensräume entwickeln.

Informationen zur den Wildlebensraumberatern finden Sie hier.