http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/diversifizierungsfoerderung.html

Diversifizierungsförderung (EIF – Teil B)

Mit der Diversifizierungsförderung (DIV) können Investitionen gefördert werden, die

  • landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen,
  • eine wirtschaftliche Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft ermöglichen und gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz im landwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Bei den letztgenannten Investitionsmaßnahmen gehören neben dem Betriebsinhaber auch dessen Ehegatte und hauptberuflich in der Landwirtschaft mitarbeitende Familienangehörige zum zuwendungsberechtigten Personenkreis.

Auch bei der Diversifizierungsförderung werden alle grundsätzlich förderfähigen Anträge vor Bewilligung einem Auswahlverfahren unterzogen, um bei knappen Haushaltsmitteln gezielt vorrangige Projekte fördern zu können. Bevorzugte Maßnahmen liegen in den Bereichen Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, Umsetzung von Vorhaben im sozialen Bereich, Umnutzung vorhandener Gebäudesubstanz, Energieeffizienz und Ressourcenschutz, Mitgliedschaft in regionalen Netzwerken sowie Vorhaben in Gebieten mit stark negativer Bevölkerungsentwickung.

Im Berichtszeitraum 2018/2019 wurden im Bereich der Diversifizierung Fördermittel für Investitionen in Höhe von rd. 30 Mio. € bewilligt.

Diversifizierungsförderung 2014 bis 2019

DIV201420151)2016201720182019
Bewilligte Förderfälle176349654150
Bewilligte Förderbeträge (in Mio. €)1,23,42,95,93,43,7

1) 2015 war Start der neuen Programmplanungsperiode.