http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/infrastruktur.html

Infrastruktur

Die Erschließung der ländlichen Gebiete einschließlich der Almen und Alpen durch Straßen und Wege ist ein Aufgabenschwerpunkt der Ländlichen Entwicklung. So wurden im Berichtszeitraum zur Erschließung der Fluren, von Weilern und Einzelhöfen fast 693 km Feld- und Waldwege sowie untergeordnete Straßen bedarfsgerecht und landschaftsschonend ausgebaut.

Schwerpunkte bei der Verbesserung der Infrastruktur des ländlichen Raums sind:

  • die Anbindung von Dörfern und Weilern mit ganzjährig befahrbaren Straßen an das überörtliche Straßennetz,
  • die zukunftsgerechte Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch schwerlastbefahrbare Wege,
  • die Errichtung von interkommunalen, multifunktionalen, ländlichen Kernwegenetzen und
  • die eigentumsrechtliche Regelung bei bereits vorhandenen Wegen.

Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung werden zunehmend gemeindeübergreifende Konzepte für Kernwegenetze erarbeitet. Ziel eines Kernwegenetzes ist die gemeindeübergreifend und multifunktional angelegte Verbesserung der Hauptwirtschaftswege. Dadurch werden gleichzeitig die Anforderungen einer häufiger überbetrieblich organisierten und überörtlich tätigen Landwirtschaft erfüllt und eine ganzheitliche Gemeindeentwicklung im Rahmen einer interkommunalen Gesamtplanung unterstützt. Der Ausbau der Hauptwirtschaftswege erfolgt weitgehend auf bestehenden Wegtrassen und dadurch flächen- und umweltschonend. Die hohen Baukosten und die mangelnde Verfügbarkeit der notwendigen Flächen sind Gründe, dass mit den Maßnahmen oft nicht sofort begonnen werden kann. So bleibt die Umsetzung der Kernwegenetzkonzepte eine längerfristige Herausforderung. Aktuell wird an 66 interkommunalen Kernwegekonzepten bzw. deren Umsetzung mit insgesamt 548 beteiligten Gemeinden gearbeitet.

Auf regionaler bzw. überregionaler Ebene dienen derzeit 69 sogenannte Unternehmensverfahren der eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung von Großbaumaßnahmen der öffentlichen Hand, z. B. beim Bau von Autobahnen, Bundesstraßen, Ortsumgehungen, Neubaustrecken der Deutschen Bahn AG oder bei Hochwasserschutzprojekten.

Ziel der Unternehmensverfahren ist, die Privatinteressen der Grundeigentümer mit den gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen, so dass mit Großbaumaßnahmen verbundene Eingriffe in die Kulturlandschaft und in das private Grundeigentum minimiert werden.