http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/politik-strategien/deutschland.html

Deutschland

Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik in den Jahren 2018 und 2019 war der Einsatz zur Stärkung des betrieblichen Risikomanagements und insbesondere zur Einführung einer geförderten Mehrgefahrenversicherung. Aufgrund der bayerischen Initiative hat sich der Bundesrat positioniert, die landwirtschaftlichen Betriebe beim Abschluss von (Mehrgefahren-)Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken zu unterstützen. Solche Versicherungen sind für unvorhersehbare Ereignisse mit existenzgefährdendem Schadenspotenzial erforderlich. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die Einrichtung eines neuen Fördergrundsatzes „Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft“ zur Unterstützung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie eine entsprechende Aufstockung und Mittelbereitstellung der GAK zeitnah zu prüfen.

Die EU-Kommission (KOM) hat einen Vorschlag zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken vorgelegt. Häufig betroffen sind kleinere Akteure und besonders landwirtschaftliche Erzeuger aufgrund ihrer schwächeren Verhandlungsposition und fehlender Alternativen. Im Bundesrat hat Bayern erfolgreich weitergehende Verbesserungen gefordert, auf der Lieferantenseite auch größere Unternehmen – und nicht nur kleine und mittlere – zu schützen. Nur so kann die große Mehrheit der bayerischen Privat- und Genossenschaftsmolkereien von den geplanten Regelungen profitieren. Zudem unterstützt der Beschluss im Bundesrat die Forderung, dass einzelne Praktiken (wie Lager- und Listungsgebühren) nur dann möglich sein sollen, wenn hierfür im Einzelfall ein sachlicher Grund besteht.

Nach schwierigen Verhandlungen konnte man sich bei der betäubungslosen Ferkelkastration darauf verständigen, die Frist um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Zwischenzeitlich ist auch eine Verordnung mit näheren Vorgaben zur Durchführung der Isofluranbetäubung durch den sachkundigen Landwirt in Kraft.

Immer wieder beschäftigte sich der Bundesrat mit der Frage, wie mit den wachsenden Wolfspopulationen in Deutschland umgegangen werden soll. Aus bayerischer Sicht geht das hierzu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht weit genug. Der bayerische Antrag, alle schon jetzt nach EU-Recht zulässigen Möglichkeiten zur Entnahme des Wolfes in der FFH-RL zu nutzen, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Bayern hat zudem mehrmals die Forderung nach einer gekoppelten Weideprämie bei der Muttertierhaltung unterstützt.

Die Bundesregierung hat weiterhin eine Vielzahl steuerrechtlicher Vorlagen mit Bezug zur Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Novellierung der Grundsteuer hat sich Bayern erfolgreich für die Beibehaltung von § 51a Bewertungsgesetz mit Regelungen für Tierhaltungskooperationen eingesetzt. Keine Mehrheit fand der Antrag Bayerns, den doppelten Anfall der Grunderwerbssteuer beim siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht landwirtschaftlicher Grundstücke abzuschaffen.

Einige Vorlagen der Bundesregierung behandelten Vorkehrungen und Verbesserungen für die Prävention und ggf. erforderliche Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland. Auf Initiative Bayerns hat sich der Bundesrat erfolgreich für Ausnahmen im EEG für Biogasanlagenbetreiber zum Erhalt des Güllebonus im Falle eines ASP-Ausbruchs eingesetzt.

Auf bayerischen Antrag im Bundesrat konnten Ausnahmen zur Futtererzeugung auf ökologischen Vorrangflächen ermöglicht werden, um den von der außergewöhnlichen Trockenheit betroffenen Landwirten im Jahr 2018 zusätzliche Futterquellen zu eröffnen.

Der Bundesrat hat sich auch mit der nationalen Umsetzung der sogenannten NEC-Richtlinie und deren Vorgaben zu nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (z. B. Ammoniak) beschäftigt. Bayern hat hierzu im Agrarausschuss einen umfassenden Antrag eingebracht, mit dem auf die hier bestehenden besonderen Herausforderungen der Landwirtschaft, zusätzliche Bundesmittel zugunsten der GAK und auf das Erfordernis einer Abwägung zwischen Tierwohl und Umweltschutz hingewiesen wird.

Auf Bundesebene gab es auch vielfältige Vorlagen mit Bezug zur Jagd. Besonders hervorzuheben ist, dass im Rahmen der Änderung des Waffengesetzes auf bayerische Initiative zwei Erleichterungen für Jäger aufgenommen worden sind: Nunmehr ist sowohl der Einsatz von Schalldämpfern als auch von Nachtsichttechnik möglich. Dies ist insbesondere zur wirksamen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest durch verstärkte Regulation der Wildschweinpopulation ein wichtiger Faktor.

Im Bereich der nationalen Wald- und Forstpolitik stand sowohl die weitere Umsetzung als auch die Evaluierung der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung auch unter Beteiligung von Bayern auf der Agenda.

Besonders geprägt wurde der Berichtszeitraum allerdings von Extremereignissen wie Stürmen, Trockenheit, Waldbränden und Schädlingsbefall. Die Schäden in Deutschlands Wäldern waren und sind immens. Mit dem Nationalen Waldgipfel im Herbst 2019 in Berlin hat der Bund Verantwortung übernommen und als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ein Zusatzprogramm für Wiederaufforstungs-, Anpassungs- und Pflegemaßnahmen von rd. 800 Mio. € in den nächsten vier Jahren (2020 bis 2023) aufgelegt. 547 Mio. € sollen vom Bund kommen, der restliche Anteil von den Ländern. Die Ausgestaltung dieses Sonderprogrammes ist mit den Ländern abgestimmt und wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) umgesetzt. Für Bayern stehen in den kommenden vier Jahren somit rd. 100 Mio. € zusätzliche Bundesmittel für den Aufbau und die Pflege zukunftsfähiger Wälder zur Verfügung.

Ferner war im Bundesrat ein bayerischer Antrag zur Aufforderung an den Bund erfolgreich, für die von Kalamitäten betroffene Waldbesitzer Erleichterungen im Einkommenssteuergesetz zu schaffen (§ 34b Absatz 3 EStG).

Mit Blick auf die Rolle des Staates bei der Holzvermarktung im Privat- und Körperschaftswald hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 eine Entscheidung getroffen, die die kartellrechtlichen Auseinandersetzungen vorerst beilegt. Maßgeblich betroffene Bundesländer sind allerdings weiterhin zu strukturellen Anpassungen auf diesem Gebiet verpflichtet. Für Bayern ergibt sich hingegen bislang kein grundlegender Anpassungsbedarf. Basis hierfür sind die im Freistaat bereits etablierten Prinzipien der Eigenverantwortung bei der Holzvermarktung und die Rolle der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse.