http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/politik-strategien/europa.html

Europa

Die Landwirtschaftspolitik in Bayern wird entscheidend durch die Vorgaben auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geprägt. Wichtige Impulse kommen aber auch durch andere Politikbereiche und Entscheidungsebenen wie der Umwelt-, Energie- und Verbraucherschutzpolitik.

Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)

Die GAP unterliegt einem ständigen Anpassungsprozess. Gründe dafür sind beispielsweise neue Herausforderungen im Bereich des Klima- und Ressourcenschutzes, veränderte Agrarmärkte oder neue gesellschaftliche Erwartungen an die Landwirtschaft. Die jüngste GAP-Reform wurde 2015 in Bayern umgesetzt und baut weiterhin auf zwei Säulen. Die Schwerpunkte zielen insbesondere auf eine ressourcen-schonende und nachhaltige Landbewirtschaftung, eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, Innovation und die Entwicklung ländlicher Gebiete ab.

In Bayern stehen bis 2020 jährlich rd. 1 Mrd. € an EU-Mitteln für Direktzahlungen (1. Säule) und etwa 500 Mio. € (EU-, Bundes- und Landesmittel) für die ländliche Entwicklungspolitik (2. Säule) zur Verfügung. Die staatliche Förderung verfolgt mit den Direktzahlungen mehrere Ziele:

  • Sicherung und Stabilisierung der landwirtlichen Einkommen zum Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft,
  • Honorierung und Sicherung der vielfältigen öffentlichen Güter, die die Landwirtschaft erbringt,
  • Ausgleich für die Einhaltung höherer EU-Standards gegenüber manchen Nicht-EU-Staaten bei Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz.

Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für Investitionen, für besonders nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung, zum Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen in benachteiligten Gebieten sowie Berggebieten und die ländliche Entwicklung. Hierbei werden folgende langfristige strategische Ziele verfolgt:

  • Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und
  • Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen.

GAP nach 2020

Die Europäische Kommission (KOM) hat für die künftige GAP ein neues Umsetzungsmodell („New Delivery Model“) vorgeschlagen. Kern dabei ist, dass jeder Mitgliedstaat einen Strategieplan mit konkreten Zielen und Maßnahmenbeschreibungen erarbeitet und die Zielerreichung jährlich nachzuweisen hat. Die Kommission wird nicht mehr die korrekte Durchführung einzelner Programme überprüfen, sondern die Zielerreichung.

Ein wichtiger Schwerpunkt in den Strategieplänen ist die Ausgestaltung der sogenannten „Grünen Architektur“, um mehr Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen. Hierbei handelt es sich um das Zusammenspiel von

  • bundeseinheitlicher, neuer, verstärkter Konditionalität (bisher Cross Compliance und Greening),
  • bundeseinheitlichen Eco-Schemes (als Teil der Direktzahlungen der 1. Säule) und
  • länderspezifischen Umwelt, Klima und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen wie AUKM, Tierwohl, Ökolandbau (als Teil der 2. Säule).

Green Deal

Die neue KOM unter der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte im Dezember 2019 den sogenannten Green Deal vor. Dieser soll zu einer Lösung der klima- und umweltbedingten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte beitragen. Eines der wesentlichen Ziele ist, als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral zu werden. Entsprechend des Zeitplans des Green Deal soll die Biodiversitätsstrategie bis zum März 2020 und die neue Waldstrategie im Laufe des Jahres 2020 entwickelt werden.

Die Absicht der KOM, mit dem Green Deal einen Anstoß für mehr Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene zu geben, ist zu begrüßen, denn effektiver Umwelt- und Klimaschutz kann nur mit international abgestimmten Lösungen gelingen. Auch wenn die jeweiligen Strategien im Detail noch nicht vorgestellt wurden, steht schon jetzt fest, dass im Ergebnis die Anforderungen an die Landwirte – auch im Rahmen der neuen GAP – weiter steigen werden. Damit die anvisierten Ziele erreicht werden können, werden insbesondere neue Technologien und ausreichende Finanzmittel nötig werden.

Für den Wald stellt der grüne Deal einen der wichtigsten Impulse auf EU-Ebene der vergangenen Jahre dar. Die Wälder werden in dieser Bekanntmachung insbesondere im Zusammenhang mit Biodiversität und Klimawandel genannt: Waldökosysteme stehen infolge des Klimawandels zunehmend unter Druck. Die KOM fordert, dass Waldgebiete in der EU sowohl qualitäts- als auch flächenmäßig verbessert werden müssen. Eine Maßnahme seien nachhaltige Wiederaufforstung und Aufforstung sowie die Wiederherstellung geschädigter Wälder um die Speicherung von CO2 zu erhöhen. Wälder und Waldbesitzer einerseits sind äußerst wichtig für den Klimaschutz, andererseits aber auch besonders stark vom Klimawandel betroffen.

Im Green Deal wurde außerdem festgelegt, dass „aufbauend auf der Biodiversitätsstrategie für 2030 die Kommission eine neue EU-Forststrategie ausarbeiten soll, die sich auf den gesamten Waldzyklus erstreckt und die zahlreichen Leistungen der Wälder fördert.“ Neben dem wichtigen Aspekt der Biodiversität wird es in den Verhandlungen darauf ankommen, in der neuen Waldstrategie den harmonischen Dreiklang aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen des Waldes zu erhalten.

Brexit

Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten. Die Folgen für die bayerische Agrar- und Ernährungswirtschaft sind derzeit nicht absehbar, da die künftige Zusammenarbeit erst noch verhandelt werden muss.

Das Vereinigte Königreich ist für Bayern ein wichtiger Wirtschaftspartner: Die Exporte der bayerischen Agrarwirtschaft in das Vereinigte Königreich lagen im Jahr 2019 bei rd. 400 Mio. € (4,1 % der gesamten Agrarexporte), die Importe aus dem Vereinigten Königreich bei ca. 161 Mio. €. Damit lag der bayerische Exportüberschuss 2019 bei knapp 239 Mio. €. Die wichtigsten Exportprodukte sind Molkereiprodukte einschließlich Käse, Fleisch- und Fleischwaren und Backwaren. Auch für Hopfen und Bier ist das Vereinigte Königreich ein wichtiger Absatzmarkt. Insbesondere ein EU-Austritt auf Basis der WTO-Regelungen („no deal“) würde zu erheblichen Rückgängen des Warenaustauschs und damit zu deutlichen Verlusten für die heimische Landwirtschaft führen.